20Jan/23

Praxisnachfolge gesucht!

In Großschirma ist plötzlich und auf Dauer der Inhaber einer großen hausärztlich tätigen internistischen Praxis ausgefallen. Die KV Sachsen und die SLÄK sowie die Praxen in Freiberg und Umgebung sind in Kontakt miteinander und besprechen, wie die Versorgung aufrechterhalten werden kann. Zumindest die Akutversorgung der Patienten ist durch das große Engagement der Praxen und ihrer Praxismitarbeiter aktuell in einem Mindestmaß gewährleistet. Dessen ungeachtet suchen wir kurzfristig einen oder auch mehrere Ärzte, die hier vielleicht in den ersten Monaten des Jahres einspringen könnten, um die Praxis wenigstens einige Stunden pro Tag öffnen zu können.

Um eine langfristige Lösung für die Praxis zu finden, suchen wir angehende Allgemeinmediziner, die sich in nächster Zeit niederlassen wollen. Diese Praxis würde sich auch gut für die Tätigkeit von mehreren Ärzten in Teilzeit eignen. Wenn Sie Interesse an einer Niederlassung oder auch einer Anstellung in Großschirma haben, melden Sie sich bitte bei der Abteilung Sicherstellung der KV Sachsen in Chemnitz unter 0371/2789-4300 oder über sicherstellung.chemnitz@kvsachsen.de.

19Dez/22

Erhöhung der monatlichen Förderbeträge für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung ab dem 01.01.2023

Empfänger der Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V

Ab 01.01.2023 werden die Förderbeträge für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und den ausgewählten fachärztlichen Fachgruppen von 5.000 € auf 5.400 € (je Vollzeitstelle) angehoben. Bei Teilzeitbeschäftigung und für Teile eines Monats erfolgt die Förderung anteilig.

Empfänger der KVS-Weiterbildungsförderung in anderen zulassungsfähigen Fachgebieten
Die allein durch die KVS gewährte Weiterbildungsförderung für die übrigen zulassungsfähigen Fachgebiete wird von 2.500 € auf 2.700 € (je Vollzeitstelle) durch Beschluss des Vorstandes der KV Sachsen erhöht.

Im Laufe des ersten Quartals 2023 erhalten Sie unaufgefordert einen neuen Änderungsbescheid.

30Mrz/22

Landärzte für Sachsen – Bewerbungsverfahren starten vom 01. April – 15. April 2022

Ab dem 01.April 2022 startet das Bewerbungsverfahren für das Programm “Landärzte für Sachsen”. Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.

nähere Informationen finden sie hier: Landärzte für Sachsen

17Sep/21

Die KV informiert: Förderung von Ärzten in Weiterbildung – zweiten Ausschreibung

Die KV informiert, dass es ab dem 01.10.2021 eine zweite Ausschreibung zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung für begrenzte Förderstellen der fachärztlichen Fachgebiete gem. § 75a SGB V gibt.

Dies gilt für folgende Fachgruppen:

Augenheilkunde
Kinder- und Jugendmedizin
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie
Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen (Phoniater)
Fachärzte für Urologie

Weitere Informationen, sowie die Antragsunterlagen, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/aktuelle-nachrichten-und-themen/2148-foerderung-von-aerzten-in-weiterbildung-information-zur-zweiten-ausschreibung-begrenzter-foerderstellen-fuer-fachaerztliche-fachgebiete-gem-75a-sgb-v-zum-1-oktober-2021/

15Sep/20

Neue Weiterbildungsordnung in Sachsen – die wichtigsten Neuerungen

Ab dem 01.01.2021 tritt in Sachsen eine Neufassung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im Fachgebiet der Allgemeinmedizin kurz für Sie zusammengefasst:

Weiterbildungszeiten:

· 24 Monate in der Allgemeinmedizin (Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin, nicht mehr hausärztliche Internisten)
· 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung (vorher 18 Monate)
· 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (neu; derzeit noch als 6 Monats-Abschnitt, wird aber voraussichtlich ab Anfang 2021
auf 3 Monats-Abschnitte angepasst)
· 18 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (in 3 Monats-Abschnitten möglich)

Sonstiges:

· Richtzahlen sind weitestgehend weggefallen
· Statt Zeiten und Zahlen 2 Bausteine der Facharzt-Kompetenz: Kognitive und Methodenkompetenz (Kenntnisse) und Handlungskompetenz (Erfahrungen und
Fertigkeiten)
· 7 Jahre Übergangszeit (Wer bis zum 31.12.2020 mit der „alten WBO“ begonnen hat, kann bis 2027 nach dieser seinen Facharzt machen.)
· Das Logbuch wird elektronisch

Die gesamte Weiterbildungsordnung finden Sie hier:
200909_WBO_2020_-_nach_Genehmigung_SMS