Kooperationspartner

Leitfaden zum Start in die Weiterbildung

Studium

  • Fortschritt im Studium

    Dritter Abschnitt des Studiums geschafft?

  • Prüfung

    Ärztliche Prüfung erfolgreich bestanden?

  • Approbation

    Approbation beantragt?

Weiterbildungsordnung

Die sächsische Weiterbildungsordung bildet die Grundlage für Ihre Weiterbildung. In dieser sind folgende Punkte festgesetzt:

Fördermöglichkeiten

  • Förderung ihrer Weiterbildung nach § 75 a SGB V

    Förderbetrag monatlich 5.000 € (Weiterführende Infos)

  • in Gebieten, für die drohende Unterversorgung festgestellt wurde

    Förderbetrag monatlich 250 € (Weiterführende Infos)

  • in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung

    Förderbetrag monatlich 500 € (Weiterführende Infos)

  • Weiterbildungsdauer

    60 Monate (auch in Teilzeit möglich, dadurch verlängert sich ihre Weiterbildungszeit entsprechend)

  • Fachgebiete

    ambulant und stationär, sowie Haus- und Fachärzte (weiterbildungsbefugte Ärzte)

  • Weiterbildungsinhalte

    Die Dokumentation der Weiterbildungszeit erfolgt über ein Logbuch.

Facharztprüfung

  • Inhalte und Zeiten

    Alle in der sächsischen Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte und Zeiten erlangt?

  • Beantragung der Zulassung zur Facharztprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer

    Hinweise zur Weiterbildungsprüfung Bitte fordern Sie das Antragsformular auf Zulassung zur Prüfung direkt im Referat Weiterbildung/Prüfungswesen der SLÄK an.

  • Facharztprüfung

    vor einer Prüfungskommission der Sächsischen Landesärztekammer

  • Facharzturkunde

    Erfolgreicher Erwerb des Titels Facharzt im gewählten medizinischen Fachgebiet