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Studium
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						Fortschritt im StudiumDritter Abschnitt des Studiums geschafft? 
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						PrüfungÄrztliche Prüfung erfolgreich bestanden? 
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						ApprobationApprobation beantragt? 
Weiterbildungsordnung
Die sächsische Weiterbildungsordung bildet die Grundlage für Ihre Weiterbildung. In dieser sind folgende Punkte festgesetzt:
Fördermöglichkeiten
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						Förderung ihrer Weiterbildung nach § 75 a SGB VFörderbetrag monatlich 5.000 € (Weiterführende Infos) 
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						in Gebieten, für die drohende Unterversorgung festgestellt wurdeFörderbetrag monatlich 250 € (Weiterführende Infos) 
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						in Gebieten mit festgestellter UnterversorgungFörderbetrag monatlich 500 € (Weiterführende Infos) 
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						Weiterbildungsdauer60 Monate (auch in Teilzeit möglich, dadurch verlängert sich ihre Weiterbildungszeit entsprechend) 
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						Fachgebieteambulant und stationär, sowie Haus- und Fachärzte (weiterbildungsbefugte Ärzte) 
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						WeiterbildungsinhalteDie Dokumentation der Weiterbildungszeit erfolgt über ein Logbuch. 
Facharztprüfung
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						Inhalte und ZeitenAlle in der sächsischen Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte und Zeiten erlangt? 
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						Beantragung der Zulassung zur Facharztprüfung bei der Sächsischen LandesärztekammerHinweise zur Weiterbildungsprüfung Bitte fordern Sie das Antragsformular auf Zulassung zur Prüfung direkt im Referat Weiterbildung/Prüfungswesen der SLÄK an. 
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						Facharztprüfungvor einer Prüfungskommission der Sächsischen Landesärztekammer 
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						FacharzturkundeErfolgreicher Erwerb des Titels Facharzt im gewählten medizinischen Fachgebiet 
