Fördermöglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung Pädiatrie

Informationen zur Förderung in der Weiterbildung Allgemeinmedizin finden Sie HIER.

  • Finanzielle Förderung Ihrer Weiterbildung

    Für Ihre Weiterbildung in Sachsen ist eine finanzielle Unterstützung in jedem Fall gesichert. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Fördermodellen:

    1. Garantierte Basisförderung

    Sollten die spezifischen Kriterien für die reguläre Förderung nicht erfüllt sein oder die entsprechenden Kontingente bereits ausgeschöpft sein, greift die Alternative Förderung durch die KV Sachsen. Damit erhalten Sie eine gesicherte Unterstützung von 2.900 € pro Monat (je Vollzeitstelle).

    2. Optionale Erhöhung auf 5.800 €

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Förderung auf dieReguläre Förderung (§ 75a SGB V) in Höhe von 5.800 € pro Monat (bei Vollzeit) verdoppelt werden. Seit Juli 2025 erfolgt die Vergabe dieser Plätze nach einem festen Kriterienkatalog, der ländliche und strukturschwache Regionen priorisiert.

    Die Auswahlkriterien im Überblick (Prüfung nach Rangfolge):
    1. Versorgungsstatus: Praxis liegt in einem Bereich mit (drohender) Unterversorgung oder lokalem Sonderbedarf.
    2. Altersstruktur: Fachärztliche Altersstruktur lässt mittelfristig eine drohende Unterversorgung erwarten.
    3. Zulassungschancen: Es bestehen freie Zulassungsmöglichkeiten im Fachgebiet.
    4. Regionalschutz: Aktuell findet keine andere geförderte Weiterbildung im selben Fachgebiet in der Region statt.
    5. Nachbarschaftseffekt: Unterversorgung/Sonderbedarf ist in einem unmittelbar angrenzenden Planungsbereich festgestellt.
    6. Abschlussphase: Es handelt sich um den letzten Weiterbildungsabschnitt vor der Facharztprüfung.
    7. Praxisgröße: Die Praxis verfügt über maximal zwei volle Versorgungsaufträge im Fachgebiet.
    Hinweis zum Verfahren: Die Kriterien werden nacheinander geprüft. Sollten nach Anwendung der Kriterien mehr Bewerber als Plätze vorhanden sein, entscheidet das Los. Falls aktuell kein Platz in der regulären Förderung frei ist, erfolgt die Aufnahme auf eine Warteliste mit der Chance auf quartalsweises Nachrücken.

    Hier finden Sie weitere Informationen der KV Sachsen zur Förderung

    Jetzt prüfen, welche Praxen im Verbund nach den Auswahlkriterien bevorzugt voll förderfähig sind

  • Ansprechpartner & Anträge/Formulare

    - Ihr Ansprechpartner zum Thema Förderung:

    Ressort Vertragsärztliche Versorgung/Fachbereich Beratung
    0351 8290-6566

    - Auf dieser Seite finden Sie die entsprechenden Formulare und Anträge.