Fördermöglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung Pädiatrie

Informationen zur Förderung in der Weiterbildung Allgemeinmedizin finden Sie HIER.

  • Reguläre Förderung (§ 75a SGB V)

    - 5.800 €/Monat (Vollzeitstelle)

    Neue Auswahlkriterien ab Juli 2025
    Das „Windhundprinzip“ wird durch konkrete inhaltliche Kriterien ersetzt und ländliche strukturschwache Regionen priorisiert.
    Im Einzelnen gelten folgende Kriterien:

    1. Die weiterbildende Praxis befindet sich in einem Planungsbereich mit fachgebietsbezogener Feststellung des Landesausschusses gemäß § 100
      Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 SGB V (entsprechend Weiterbildungsziel) über eine Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf (zum Zeitpunkt der Antragstellung).
    2. Facharztgruppenspezifische Altersstruktur im Planungsbereich, die erwarten lässt, dass mittelfristig mit der Feststellung einer drohenden Unterversorgung zu rechnen ist.
    3. Vorhandene Zulassungsmöglichkeiten im jeweiligen Fachgebiet.
    4. Keine aktuell geförderte Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet in der Region (Planungsbereich oder Bezugsregion).
    5. Feststellungen des Landesausschusses nach Nr. 1 für eine Fachgruppe in einem unmittelbar angrenzenden Planungsbereich.
    6. Letzter Abschnitt der Weiterbildung in dem Sinne, dass der beantragte Abschnitt zur Anmeldung für die Facharztprüfung ausreicht.
    7. Praxen mit maximal 2 vollen Versorgungsaufträgen im entsprechenden Fachgebiet
    Die Kriterien werden der Rangfolge nach geprüft. Verbleiben Förderstellen nach Anwendung der Auswahlkriterien, entscheidet das Los. Das Gleiche gilt für den Fall, wenn die Anzahl an Bewerbern, auf die ein Kriterium zutrifft, das Stellenkontingent (nach Abzug bereits geprüfter Ränge) übersteigt.
    Hier finden Sie weitere Informationen der KV Sachsen zur Förderung

  • Keine Förderstelle verfügbar?

    Warteliste & quartalsweises Nachrücken, falls Plätze frei werden

  • Alternative Förderung durch KV Sachsen

    - 2.900 €/Monat je Vollzeitstelle
    Zusätzliche Förderung:
    - bei Tätigkeiten in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 €/Monat je Vollzeitstelle
    - bei Tätigkeiten in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 €/Monat je Vollzeitstelle

  • Ansprechpartner & Anträge/Formulare

    - Ihr Ansprechpartner zum Thema Förderung:

    Ressort Vertragsärztliche Versorgung/Fachbereich Beratung
    0351 8290-6566

    - Auf dieser Seite finden Sie die entsprechenden Formulare und Anträge.