Erhöhung der monatlichen Förderbeträge für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung ab dem 01.01.2023
Empfänger der Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V Ab 01.01.2023 werden die Förderbeträge für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und den ausgewählten fachärztlichen Fachgruppen von 5.000 € auf 5.400 € (je Vollzeitstelle)Read More…