Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer

Vom 26. August 2020 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 3. Juli 2024)

WBO-2023-Kinder- und Jugendmedizin

Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge aller körperlichen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes, Jugendlichen und Heranwachsenden in seinem sozialen Umfeld von der pränatalen Periode bis zur Transition in eine Weiterbetreuung.

Weiterbildungszeiten:

  • 60 Monate Kinder- und Jugendmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
  • müssen 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung